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documentArchiv.de - DDR-Verfassung …

2004-3-3 · Beschränkungen der persönlichen Freiheit, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Strafverfolgung sind gegen Angeordnete der Volkskammer nur mit Zustimmung der Volkskammer oder in der Zeit zwischen den Tagungen mit der Zustimmung des Staatsrates zulässig.

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